Liebigschule Frankfurt, Kollwitzstr. 3, 60488 Frankfurt, Tel.: 069 212 39479, Fax: 069 212 394 80, poststelle.liebigschule@stadt-frankfurt.de

Inklusion

1. Was bedeutet „Inklusion“?

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die seit März 2009 auch in Deutschland geltendes Recht ist, garantiert in Artikel 24 das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen sowie das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen.

Im Rahmen unseres Leitbilds möchten wir an der Liebigschule alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsweg fördern. Dieses Anliegen schließt insbesondere auch die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen ein.

2. Was sind die Aufgaben?

Im Rahmen der Inklusion sollen an der Schule Bedingungen geschaffen werden, die die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf berücksichtigen.

Dies geschieht in multiprofessionellen Teams in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Schülerinnen und Schülern selbst, den zuständigen Kräften der entsprechenden Beratungs- und Förderzentren, der Schulgesundheit, der Schulsozialarbeit und bei Bedarf auch unter Absprache mit weiteren Stellen.

3. Wen kann ich ansprechen?

Sonja Pavic (zuständig für den Bereich Fördern, Inklusionsbeauftragte der Schule, Mitglied des Beratungsteams)

Grußwort der Schulleitung

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