Liebigschule Frankfurt, Kollwitzstr. 3, 60488 Frankfurt, Tel.: 069 212 39479, Fax: 069 212 394 80, poststelle.liebigschule@stadt-frankfurt.de

Schulvereinbarung

(Fassung vom 03.11.2014)
 
I. Vorwort
Warum eine Schulvereinbarung?
 
Die Liebigschule ist eine große Bildungsstätte, in der es um die Unterrichtung, Erziehung und Beratung von Jugendlichen geht. Jeden Morgen kommen hier über 1000 Menschen mit unterschiedlichen Erwartungen und Gefühlen zusammen. Lust auf Neues, Freude am Entwickeln von Ideen, Spaß am Lehren und Lernen, aber auch Konflikte, Ängste, Langeweile, Enttäuschungen und die Notwendigkeit, sich in die Gemeinschaft einzuordnen, sind Teile des Schulalltags.
Die Liebigschule ist ein richtiger Betrieb, in dem Junge und Ältere, Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, mit unterschiedlichen Aufgaben, Erfahrungen und Vorstellungen einen großen Teil des Tages verbringen und sich wohlfühlen wollen. Damit dies gelingt, müssen sie Regeln, Rechte und Pflichten verabreden.
Schule ist eine eigene Welt mit Harmonien und Widersprüchen. Wie wir sie gestalten wollen, liegt zum guten Teil in unserer eigenen Verantwortung. Schule ist aber auch ein Teil der Gesellschaft, die durch ihre politischen Entscheidungen die Rahmenbedingungen für das Schulleben festlegt. Die Gesellschaft wirkt auch durch ihre unterschiedlichen Erwartungen und gegensätzlichen Interessen auf die Schule ein.
Die Schulvereinbarung betrifft alle Mitglieder der Schulgemeinde: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und die Angestellten der Schule. Sie soll dazu beitragen, dass diese Schulgemeinde wirklich zu der Gemeinschaft der Liebigschule zusammenwächst. Hierfür enthält sie Leitlinien, in denen wir unsere gemeinsamen Vorstellungen von schulischem Zusammenleben beschreiben, Anmerkungen zum Selbstverständnis der am schulischen Alltag beteiligten Gruppen sowie eine Schulordnung.
Die Schulvereinbarung wurde in allen Gremien der Schule diskutiert und beschlossen: In der Schülervertretung, in der Gesamtkonferenz der Lehrer, im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz. Die Schulvereinbarung wird im Kollegium, in den Klassen und Kursen und auf den Elternabenden vorgestellt und besprochen. Sie wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde unterzeichnet und damit als verpflichtende Grundlage für das Leben und Arbeiten an der Liebigschule akzeptiert.
Die Inhalte der Schulvereinbarung müssen immer wieder überprüft und auf ihren Sinn und ihre Brauchbarkeit befragt werden. Nach einiger Zeit kann sich eine Überarbeitung als sinnvoll erweisen.
Zu Beginn des Schuljahres besprechen die Klassenlehrer bzw. Tutoren die Schulvereinbarung mit ihren jeweiligen Lerngruppen. Die Schulvereinbarung wird in den Klassenräumen aufgehängt.
 
 
II. Leitlinien
Grundsätze unseres Handelns
Um das Zusammenleben der Schulgemeinde zu gestalten, brauchen wir keine neuen Wegweiser aufzustellen oder Werte neu zu erfinden. Es reicht durchaus, wenn wir mit ein paar Stichworten gemeinsame Leitvorstellungen unserer Gesellschaft aufgreifen, die selbstverständlich auch für das Schulleben Gültigkeit haben. Die folgenden Abschnitte beschreiben gemeinsame Vorstellungen, die wir in unserer Schule verwirklicht sehen möchten. Hierfür wollen wir alle Mitglieder der Schulgemeinde gewinnen. Jede einzelne dieser Leitvorstellungen ist unverzichtbar; vollständig ist diese Liste nicht.
Zur Erläuterung der Leitvorstellungen sind jeweils einige Beispiele angegeben, die natürlich nur als Anregungen verstanden werden sollen.
 
Gleichberechtigung und Toleranz
Stark oder schwach, weiblich oder männlich, einheimisch oder zugewandert, arm oder reich, alt oder jung, schlau oder nicht ganz so schlau - wir sind alle gleichberechtigt. Wir achten die Eigenarten und Besonderheiten der anderen, denn sie machen die Welt bunter und für uns alle lebenswerter. Wir dulden das Fremde nicht nur, sondern sind neugierig darauf und setzen uns unvoreingenommen damit auseinander. Wir nutzen die Gelegenheiten von Schüleraustauschen und Klassenreisen, um offen und intensiv eine fremde Welt zu erfahren.
 
Mitbestimmung und Kritikfähigkeit
Wir engagieren uns, wir kennen unsere Rechte und akzeptieren Pflichten. In Angelegenheiten, die uns betreffen, müssen wir angehört werden. Wir setzen uns mit Argumenten auseinander. Wir lernen, mit den Augen anderer zu sehen und unsere Position zu überdenken. Wir suchen den Kompromiss, aber bekämpfen Haltungen, die unsere Freiheit und Gleichberechtigung bedrohen. Wir halten uns an das Ergebnis demokratischer Abstimmungen. Wir akzeptieren sachliche Kritik und sagen anderen offen und fair, wenn uns etwas stört.
 
Respekt und Rücksicht
Wir hören einander zu. Wir setzen niemanden herab oder versuchen ihn auszuschließen. Wir achten andere aufgrund ihrer Persönlichkeit und geben nichts auf Äußerlichkeiten. Wir berücksichtigen die Schwächen anderer, aber nutzen sie nicht aus. Wir missbrauchen nicht das Vertrauen, das man uns entgegenbringt. Wir können still sein, wenn andere lernen wollen, Ruhe brauchen oder sich während eines Referats, einer Schultheateraufführung oder eines Konzerts konzentrieren müssen.
 
Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, Konfliktbewältigung
Wir sehen nicht weg, sondern sind da und greifen ein. Wir helfen, wo es nötig ist. Wir verachten körperliche, verbale und seelische Gewalt. Konflikte werden gemeinsam verhandelt, mit dem Ziel sie zu lösen. Wir unterstützen das Mediatorenprogramm an unserer Schule.
 
Vorbild sein
Ältere und Erwachsene müssen daran denken, dass sie Vorbilder sind. Jüngere sollen sich überlegen, ob sie nicht manches besser machen können als die Großen und damit selber Vorbilder werden.
 
Bürgerbewusstsein und Verantwortung
Wir unterrichten uns über das politische Geschehen und die gesamtgesellschaftlichen Zusammenhänge. Wir begreifen den Wert kostenloser höherer Schulbildung und sehen darin für uns selbst eine zusätzliche Verpflichtung zu Leistung und Engagement. Wir qualifizieren uns, um uns in und außerhalb der Schule zu bewähren.
 
Umweltbewusstsein
Wir schützen und achten unsere Umwelt. Wir bemühen uns um eine gesunde Ernährung und vermeiden Verpackungsmüll. Wir gehen sparsam mit Energie und Rohstoffen um. Wir vermeiden zum Beispiel unnötige Fotokopien oder lassen das Auto stehen, wenn wir auch zu Fuß gehen oder mit Rad oder Bahn fahren könnten.
 
Entdeckungslust, Kreativität, Fantasie
Wir denken selbst und handeln selbst. Wir sind weltoffen und lernen intensiv Fremdsprachen. Wir suchen unsere Talente und entwickeln unsere Möglichkeiten. Wir machen zum Beispiel Musik in Orchester und Big Band oder als Kammermusik, wir singen im Chor oder im Mainhattan School Choir. Wir pflegen den Schulgarten, wir züchten Bienen, wir beobachten Sterne. Wir meistern die komplizierte Bühnentechnik, wir trainieren für den Mathematikwettbewerb. Wir schreiben für Liebig-aktuell oder die e-news. Wir spielen Theater und machen Zirkus. Wir treiben Sport, wir betreuen Mannschaften und organisieren Wettkämpfe.
 
Wir wollen unsere Zukunft selbst gestalten. Wir alle lernen.
 
 
III. Schulprogramm
Die Ziele, Inhalte und Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit unserer Schule sind im Schulprogramm der Liebigschule niedergelegt. Auf der Grundlage dieses Schulprogramms arbeiten alle Mitglieder der Schulgemeinde und beteiligen sich soweit wie möglich an seiner Weiterentwicklung. Das Schulprogramm kann auf der Homepage der Liebigschule, im Lehrerzimmer, im Schulsekretariat, beim Schulelternbeirat und bei der SV eingesehen werden.
 
 
IV. Mitglieder der Schulgemeinde
Zu unserer Schulgemeinde gehören folgende Gruppen von Personen, die unterschiedliche Rollen und Funktionen haben:
 
Schülerinnen und Schüler
Ohne Schülerinnen und Schüler gäbe es keine Schule.
In diesem Sinne sehen sich Schülerinnen und Schüler als gleichberechtigte Mitglieder der Schulgemeinde und sollen auch so gesehen werden. Daher wollen sie genauso wie die Lehrerinnen und Lehrer, die Eltern und die anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen, ihre Schulgemeinde zu gestalten.
Schülerinnen und Schüler sind sozusagen die Zielgruppe des Betriebs Schule. Das "Produkt", auf das sie ein Anrecht haben, das sie aber nur durch eigene Mitwirkung und Leistung erwerben können, heißt Bildung. Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies die Beherrschung allgemeiner und fachspezifischer Arbeitsmethoden, Allgemeinwissen und die Entfaltung eigener Talente. Vor allem verlangen Schülerinnen und Schüler nach mehr Möglichkeiten, das selbständige Lernen zu lernen. Sie erarbeiten sich so die Grundlagen für ihre späteren Aufgaben in Beruf und Gesellschaft. Sie übernehmen Verantwortung für sich und ihre Zukunft.
 
Lehrerinnen und Lehrer
Die Lehrerinnen und Lehrer erziehen, unterrichten, beraten und betreuen die Schülerinnen und Schüler in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit. Zu ihren Aufgaben gehören:
  • abwechslungsreiche und interessante Gestaltung des Unterrichts;
  • Unterstützung der Schülerinnen und Schüler beim selbstverantwortlichen Lernen;
  • Bereitschaft zur Durchführung von Wandertagen, Wander-, Klassen und Kursfahrten;
  • Wahrnehmung von Fortbildungsmöglichkeiten;
  • Erkennen von Problemen einzelner Schülerinnen und Schüler sowie innerhalb der Klasse, Hilfe bei der Problemlösung;
  • Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.
Im Einzelnen sind die Rechte und Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer in der Dienstordnung niedergelegt.
 
Eltern
Die Eltern tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Zu ihren Aufgaben gehören:
  • Vermittlung von Grundwerten und Verhaltensregeln für ein menschliches Miteinander;
  • Schaffung von Grundbedingungen für erfolgreiches schulisches Lernen des Kindes (positive Bildungseinstellung, ruhige Lernatmosphäre zu Hause, Erholung und Schlaf in ausreichendem Maß, gesunde Ernährung).
Die Eltern sind Partner aller schulischen Prozesse. Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern, sowie zur Mitarbeit in den Gremien der Schule und im Liebigschulverein aufgerufen. Im Interesse ihrer Kinder ist es sinnvoll, dass Eltern an den Elternabenden teilnehmen.
 
Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule
Die Sekretärinnen und die Schulhausverwalter sind für die Verwaltung der Schule und die Betreuung der Schulgebäude zuständig.
 
Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind zur Mitwirkung bei Schulveranstaltungen, beim gemeinsamen Gestalten des Hauses und bei der Zusammenarbeit mit dem Umfeld der Schule aufgerufen.
 
 
V. Schulordnung
Mit ihren Gebäuden und Einrichtungen und ihrem Freigelände bietet die Liebigschule einen Raum, in dem sowohl konzentriertes Arbeiten als auch Entspannung und Spiel möglich sind.
Damit sich alle Mitglieder der Schulgemeinde in diesem Raum wohlfühlen und ihn optimal nutzen können, bedarf es eines fairen und rücksichtsvollen Umgangs miteinander. Dieser wird möglich durch bestimmte, von allen anerkannte Regeln, die Rechte und Pflichten, Freiheit und Verantwortung jedes einzelnen festlegen, aber auch durch Sanktionen, die sich aus der Verletzung dieser Regeln ergeben.
Bei Problemen z.B. mit der Schullaufbahn, mit Gewalt oder Drogen, zwischen Lehrerinnen/Lehrern und Schülerinnen/Schülern bietet die Schule besondere Beratungsmöglichkeiten an, die in einem Beratungskonzept zusammengefasst sind.
 
1. Schuljahresbeginn und -verlauf
1.1 Aufnahme der neuen Schülerinnen und Schüler
Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen werden an ihrem ersten Schultag mit einer Feierstunde in der Aula begrüßt. Danach haben sie Unterricht bei ihrer Klassenlehrerin bzw. ihrem Klassenlehrer. In den ersten Tagen werden sie mit allen Einrichtungen und Funktionsträgerinnen und -trägern der Schule vertraut gemacht; die Schulleitung und die SV besuchen die neuen Klassen in ihren Räumen; die Schülerinnen und Schüler befassen sich mit der Schulvereinbarung und verteilen die Klassenämter.
Die 5. Klassen werden von älteren Schülerinnen bzw. Schülern betreut. Diese Patinnen/Paten sind bei der Feierstunde in der Aula anwesend und beteiligen sich - wenn möglich - an Wandertagen und anderen Klassenveranstaltungen.
 
1.2 Schuljahresbeginn für alle
Das Schuljahr beginnt mit einer Klassenlehrerstunde, in der Stunden- und Raumpläne bekannt gegeben werden und in der auf besondere Veranstaltungen hingewiesen wird. Dabei werden auch die Schulvereinbarung, sowie die Sicherheitsvorkehrungen und Fluchtwege thematisiert.
Es besteht die Möglichkeit, an einem Gottesdienst teilzunehmen.
 
 
2. Aufgaben und Ämter
2.1 Übernahme von Aufgaben in den Klassen
In jeder Klasse werden folgende Aufgaben von Schülerinnen und Schülern übernommen:
  • Tafel-/ Ordnungsdienst,
  • Klassenbuchamt,
  • Klassenkasse.
Diese Ämter und die Aufgabenbereiche werden besprochen und in Übereinkunft mit der Klassenleitung besetzt. Die Einteilung wird im Klassenbuch vermerkt. Alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer der Klasse achten auf die Erfüllung dieser Aufgaben.
2.2 Schülervertretung (SV)
Klassen und Kurse wählen ihre Sprecherinnen oder Sprecher sowie deren Vertreterinnen oder Vertreter spätestens in der dritten Woche nach Unterrichtsbeginn. Die gewählten Sprecherinnen und Sprecher bilden den Schülerrat (SR).
Den Klassensprecherinnen/Klassensprechern bzw. Kurssprecherinnen/Kurssprechern muss Gelegenheit gegeben werden, einmal pro Woche eine SV-Stunde durchzuführen und an den SR-Sitzungen teilzunehmen. Damit sich die SV-Stunden gleichmäßig auf alle Fächer verteilen, in denen eine Klasse gemeinsam unterrichtet wird, werden die Termine nach einem Rotationssystem von den Klassensprechern festgelegt. Die Tagesordnung für die SV-Stunde muss dem betroffenen Lehrer rechtzeitig (möglichst in der vorhergehenden Fachstunde) abgegeben werden. Falls die Klasse eine Klassenlehrerstunde hat, findet die SV-Stunde während dieser Stunde statt. Die SV-Stunden der Tutorengruppen finden während der Tutorenstunden statt.
Alle Schülerinnen und Schüler wählen die Stufensprecherinnen und -sprecher und eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher.
2.3 Elternvertretung
Klassenelternbeiräte werden in den Jahrgängen 5/ 7/ 9 und 11 jeweils in den ersten sechs Wochen des Schuljahres gewählt (siehe die entsprechenden Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes). Um eine möglichst erfolgreiche schulische Entwicklung zu gewährleisten, wird den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 ein Elternbrief ausgehändigt, der Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus aufzeigt. Begleitend dazu finden Infromationsabende statt.
2. 4. Lehrerinnen und Lehrer
In der Schule gibt es vielfältige Aufgaben, Funktionen und Ämter, die Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich zu ihren Unterrichtspflichten übernehmen. Die Aufgabenverteilung der Lehrerinnen und Lehrer kann im Schulsekretariat erfragt werden.
Die Schülerinnen und Schüler wählen eine Vertrauenslehrerin oder einen Vertrauenslehrer, der Schülerrat eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer.
 
3. Regeln für den Schulalltag
3.1. Pünktlichkeit
Alle Lehrer/innen und Schüler/innen kommen pünktlich zum Unterricht.
Verspätungen werden eingetragen und beim dritten Mal benachrichtigen die Klassenlehrer bzw. Kursleiter in der Oberstufe die Erziehungsberechtigten.

3.2. Verhalten im Gebäude
Vor dem Unterricht versammeln sich die SuS leise vor dem jeweiligen Unterrichtsraum. Nach einer Doppelstunde gehen die SuS zügig und leise in den Hof.
Zwischen zwei Einzelstunden wechseln die SuS unverzüglich den Unterrichtsraum.
 
Das Schulgebäude ist kein Aufenthalts- und Spielraum. Das Schulgebäude ist pfleglich zu behandeln. Müll ist in die bereitstehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

3.3. Verhalten im Unterricht
  • Im Unterricht gehen wir respektvoll miteinander um.
  • Wir befolgen die Raumregeln in den Unterrichtsräumen.
  • Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht erlaubt. (Ausnahmen erlaubt die Lehrkraft)
  • In Doppelstunden bleiben die Schüler immer im Klassenraum.

3.4. Elektronische Medien
Elektronische Medien (Handy, MP3-Player, iPod, Kopfhörer,...) müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht sichtbar mitgeführt werden. (Ausnahme: Oberstufenhof).1
Bei unerlaubter Benutzung wird jedes Gerät unverzüglich eingesammelt. Die Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten während der Öffnungszeiten des Sekretariats, frühestens am Nachmittag desselben Tages.
1 In dringenden Fällen und für den Unterricht kann ein Lehrer die Benutzung erlauben

3.5. Gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Messer, Knallkörper, Sprühdosen, Laserpointer) ist verboten.
Im Falle eines Verstoßes werden diese eingezogen und ggf. finden gesetzliche Bestimmungen Anwendung.

3.6. Verhalten in den Pausen
  • Die Schüler verlassen in den Pausen die Gebäude und bleiben auf dem Schulgelände. Oberstufenschüler dürfen das Schulgelände verlassen.
  • Die Pause dient der Bewegung und Entspannung (Bauwagen, Ballspielen mit Soft- oder Plastikbällen auf dem Ballhof, Tischtennis, Pausenentspannung in der Gymnastikhalle).
  • Wir gehen umsichtig und respektvoll miteinander um.
  • Spucken ist nicht erlaubt.

3.7. An- und Abreise
  • Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben und in den Fahrradständern abgestellt.
  • Fußgänger benutzen den Fußweg und nicht den Parkplatz.
4. Krankheit und Beurlaubung
Kranke Schülerinnen/Schüler müssen spätestens am dritten Fehltag entschuldigt werden. Nach Ende der Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Bei Minderjährigen stellen die Erziehungsberechtigten diese aus, Volljährige entschuldigen sich selbst. Fehlen Oberstufenschülerinnen/-schüler bei Klausuren, müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen. Bei Verdacht auf unbegründetes Fehlen kann ein ärztliches, bzw. amtsärztliches Attest verlangt werden.
Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrer können bis zu drei Tagen beurlauben (rechtzeitig beantragen!). Beurlaubungen vor und nach Ferienzeiten sowie längere Beurlaubungen müssen spätestens sechs Wochen vorher bei der Schulleitung beantragt werden.
Bei Unfällen und Verletzungen steht die Erste Hilfe zur Verfügung (s. Erste Hilfe-Plan an der Tür zum Erste Hilfe-Raum oder im Sekretariat). Das Schulsekretariat benachrichtigt Angehörige im Krankheitsfall oder bei Unfällen in der Schule.
5. Rauchen, Alkohol und andere Drogen
Der gesamte Schulbereich stellt eine rauchfreie Zone dar, Rauchen ist nicht erlaubt.
Der Konsum von Alkohol kann bei besonderen Anlässen von der Schulleitung genehmigt werden. Sonst sind Alkohol und andere Drogen in der Schule verboten. Im Falle des Verstoßes greifen hier die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Die Schule hat eine Drogenberaterin/einen Drogenberater, die/der bei Problemen angesprochen werden kann.
6. Konflikte und Verstöße gegen die Schulordnung
Bei Konflikten in der Schule werden folgende Hilfs- und Vermittlungsmöglichkeiten angeboten:
Gespräche mit Klassen-, Fach- und/ oder Vertrauenslehrerin bzw. -lehrer, Patinnen oder Paten, SV-Mitgliedern, SEB-Mitgliedern und/ oder mit der Schulleitung;
Mediation.
Bei wiederholten Störungen des Unterrichts kann ein Schüler/eine Schülerin in den Reflexionsraum geschickt werden (siehe gesondertes pädagogisches Konzept).
Bei Verstößen gegen die Schulordnung können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
  • schriftliche Auseinandersetzung mit dem Abschnitt der Schulordnung, gegen den verstoßen wurde;
  • Aussprache einer mündlichen oder schriftlichen Missbilligung, Mitteilung an die Eltern (wird in die Schülerakte aufgenommen);
  • Anordnung von Leistungen für die Schulgemeinde, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu erkennen und wieder gut zu machen.
Wer gegen die Bestimmungen der Schulordnung verstößt, wird für die Folgen seiner Handlungen zur Rechenschaft gezogen. Bezahlung von Reparaturen, Säuberungsleistungen und Ersatzbeschaffun-gen sind selbstverständlich.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stark oder wiederholt stört, wenn sie oder er andere Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, können Ordnungsmaßnahmen angewendet werden, wie sie im Hessischen Schulgesetz in § 82 formuliert sind: z. B. Ausschluss von Klassenveranstaltungen und Fahrten, Umsetzung in eine andere Klasse, Androhung der Überweisung an eine andere Schule bzw. Verweisung von der Schule, Überweisung an eine andere Schule bzw. Verweisung.
Sind Schülerinnen/Schüler der Auffassung, dass ein Lehrer/eine Lehrerin gegen die Schulordnung verstößt, so können sie sich hierüber bei der Schülervertretung, bei dem/der Klassen- oder Vertrauenslehrer/-lehrerin oder bei der Schulleitung beschweren. Im Fall eines Verstoßes eines Lehrers oder einer Lehrerin gegen die Schulordnung greifen die Bestimmungen der Dienstordnung.
7. Auszeichnungen
Besondere Leistungen und besonderes Engagement im fachlichen oder sozialen Bereich werden der Schulgemeinde bekannt gemacht und entsprechend honoriert, z. B. durch den Liebigschulpreis, durch Preise für die besten Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mathematikwettbewerben, durch Anerkennungen für besonderen Einsatz im sozialen oder technischen Bereich für die Schulgemeinde, durch Preise für hervorragende sportliche Leistungen.

Ich habe die vorliegende Schulvereinbarung zur Kenntnis genommen und erkenne sie als für mich verbindlich an.
Datum:
Unterschrift:
(Diese Schulvereinbarung wird von allen Mitgliedern der Schulgemeinde unterschrieben.)
 
 

Grußwort der Schulleitung

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